Aus dem Betrieb

Schatten-KI: Regelverstoß
oder Bedarfsmeldung?

Viele nutzen KI für die Arbeit, oft am Arbeitgeber vorbei. Nicht aus bösem Willen, im Gegenteil. Warum gut gemeint trotzdem teuer werden kann und wie die Nutzung in geordnete Bahnen kommt.

25. August 2026, aktualisiert am 7. Oktober 2026 Lesedauer 8 Minuten Thorsten Schuh

In den letzten Monaten habe ich mit sehr vielen Menschen über KI gesprochen. Mit Unternehmern und Geschäftsführerinnen, mit Angestellten aus Büro, Werkstatt und Vertrieb, quer durch alle Branchen, in kleinen Betrieben und in großen. Mal beim Kaffee, mal am Rand eines Termins, mal ganz offiziell. Und in jedem dieser Gespräche kam es irgendwann auf den Tisch: Die Leute nutzen KI für die Arbeit, meist über ihr eigenes, privates Konto.

Nicht aus bösem Willen. Im Gegenteil. Sie wollen ihre Arbeit gut und schnell erledigen, und die Werkzeuge sind ja da, einen Klick entfernt. Schatten-KI nennt man das: KI-Werkzeuge, die Beschäftigte ohne Wissen oder Freigabe des Betriebs für ihre Arbeit nutzen.

Die Geschichten ähneln sich. Ein Makler wollte eine Wohnung fotografieren. Früher hätte er vorher aufgeräumt, Kram beiseite, Kissen gerade gerückt, und den Termin auf einen hellen Tag gelegt. Diesmal räumte ChatGPT das Foto in ein paar Sekunden auf und machte aus dem grauen Herbstnachmittag gleich noch einen Frühlingstag. Warum also den Staubsauger holen?

Eine Kollegin im Kundenservice hatte eine verärgerte Mail auf dem Tisch. Falsche Rechnung, Kundennummer, Anschrift, und ein Satz darüber, dass die Zahlung wegen eines Krankenhausaufenthalts später kam. Sie kopierte alles in ChatGPT und bat um eine freundliche, verbindliche Antwort. Zwanzig Sekunden später stand sie da, sauber formuliert, fertig zum Versand.

Und im Vertrieb kam eine Kundenanforderung mit sechzig Fragen. Die Antworten lagen im Haus längst digital vor, nur eben verstreut über Mails, Handbücher und alte Angebote. Also alles hineinkopiert und die KI ausfüllen lassen. In der Zeit gab es in Ruhe einen guten Kaffee.

Und es sind nicht nur die Angestellten. Mehrere Unternehmer erzählten mir ganz offen, dass sie genau wissen, dass ihre Leute ChatGPT nutzen. Sie selbst hatten sich längst Claude installiert und arbeiteten damit mitten in den Daten ihrer Firma, meist ohne jede Einschränkung der Rechte. Als Geschäftsführer ist man ja schließlich Admin.

Ich komme aus einem stark regulierten Umfeld, und mir lief bei diesem Satz eine Gänsehaut über den Rücken. Dort gilt: Jeder sieht nur, was er für seine Arbeit braucht, auch an der Spitze. Eine KI mit vollen Rechten auf alle Firmendaten ist ziemlich genau das Gegenteil.

Ich verstehe jeden, der so arbeitet. Aber gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut.

Wie verbreitet ist das?

Meine Gespräche sind keine Statistik. Befragungen zeigen aber dasselbe Bild: Fast jeder Dritte, der KI im Job nutzt, arbeitet mit Werkzeugen, die nicht vom Arbeitgeber kommen. In kleinen Betrieben sind es sogar noch mehr. Und Regeln dafür hat nicht einmal jedes vierte Unternehmen.

Das sind Selbstauskünfte, keine Messungen. Die Richtung ist trotzdem eindeutig: Die Nutzung ist schneller als die Ordnung.

Überall dasselbe Muster

Ob Makler, Kundenservice oder Vertrieb: Hinter jeder dieser Szenen steckt ein echter Bedarf, und die Leute haben sich einfach selbst geholfen.

Ein Verbot ändert daran wenig. Ein Betrieb hatte ChatGPT auf den Firmenlaptops gesperrt. Die Mail eines Kunden ging daraufhin an das private Mailkonto einer Mitarbeiterin, auf ihrem privaten Notebook in ChatGPT, und die fertige Antwort per Mail wieder zurück. Aus einem unsicheren Weg wurden zwei. Und wer vorher offen erzählt hat, womit er arbeitet, schweigt nach einem Verbot.

Ein Verbot beendet nicht die Nutzung. Es beendet Ihre Kenntnis davon.

Was aus gut gemeint werden kann

In diesen drei Geschichten stecken drei Risiken: Bilder, die täuschen, Daten, die das Haus verlassen, und Antworten, die falsch sind.

Zuerst die Bilder. Das aufgeräumte, sonnige Foto zeigt eine Wohnung, die es so nicht gibt. Wer damit wirbt, riskiert den Vorwurf der Irreführung. Seit August 2026 verlangt die KI-Verordnung außerdem, täuschend echte, mit KI veränderte Bilder realer Orte als solche kenntlich zu machen. Ob ein digital aufgeräumtes Wohnzimmer darunter fällt, ist noch nicht geklärt; kennzeichnen ist der vorsichtige Weg.

Dann die Daten. Mit der Kundenmail hat die Kollegin Name, Anschrift und eine Angabe zur Gesundheit weitergegeben, also Daten, die das Datenschutzrecht besonders schützt, an einen Dienst, mit dem die Firma keinen Vertrag hat. Bei ChatGPT etwa fließen sie in den privaten Tarifen standardmäßig ins Training künftiger Modelle ein, solange niemand das in den Einstellungen abschaltet. Bei der Tabelle trifft es interne Unterlagen. Geschäftsgeheimnisse sind rechtlich aber nur geschützt, solange ein Unternehmen angemessene Maßnahmen zu ihrer Geheimhaltung trifft.

Und schließlich die Antworten. Die KI füllt Lücken gern mit Sätzen, die plausibel klingen und trotzdem falsch sind. In einer verbindlichen Kundenanforderung kann das teuer werden. Wie schnell so etwas auffällt, erleben gerade Anwaltskanzleien: 2025 haben deutsche Gerichte mehrfach Schriftsätze gerügt, in denen Urteile zitiert wurden, die es nie gab.

Schlagzeilen gab es schon, etwa bei Samsung, wo Ingenieure internen Quellcode in ChatGPT kopierten. Und es trifft nicht nur Konzerne: In Baden-Württemberg lagen die Datenschutz-Bußgelder 2025 rechnerisch im Schnitt bei rund dreitausend Euro. Das sind Beträge für Betriebe. Einen Mittelständler, der schon wegen ChatGPT zahlen musste, habe ich bisher nicht gefunden. Darauf warten muss man aber nicht.

Erst der Schreck, dann das Verbot?

Der erste Reflex ist oft: Schreck, und gleich danach ein Verbot. Verständlich. Nur verschenkt ein pauschales Verbot eine Chance.

Ihre Leute haben den Bedarf längst angemeldet. Sie müssen niemanden davon überzeugen, mit KI effektiver zu arbeiten. Sie tun es schon, aus eigenem Antrieb, und zeigen Ihnen dabei ganz nebenbei, wo es im Betrieb hakt.

Seien Sie froh über diese Leute. Sie wollen in ihren acht Stunden mehr schaffen, und sie wollen im Job nicht im Jahr 2000 feststecken, während sie privat längst mit den Werkzeugen von heute arbeiten. Bessere Voraussetzungen für den Einstieg in KI kann ein Betrieb kaum haben.

Ihre Leute wollen Tempo machen. Ihre Aufgabe ist nicht die Schranke, sondern die Leitplanke. Und falls Sie selbst schon mit KI in Ihren Firmendaten arbeiten: umso besser. Dann wissen Sie, wovon Ihre Leute reden, und die Leitplanken gelten für alle.

Es ist gar nicht so schwer

Wie das aussieht, zeigt die Kundenmail. Mit Leitplanken arbeitet die Kollegin in einem Zugang, den die Firma freigegeben hat. Die KI bekommt nur, was sie für die Antwort braucht. Sie schlägt einen Entwurf vor und markiert, was sie nicht belegen kann. Bevor die Mail rausgeht, liest die Kollegin noch einmal drüber. Der Kaffee ist trotzdem drin.

Gar nicht so schwer heißt allerdings nicht: nebenbei erledigt. Wie ein geordnetes Vorgehen aussehen kann, zeigen fünf Schritte, hier stark vereinfacht.

Erstens: offen nachfragen. Fragen Sie Ihre Leute, welche Werkzeuge sie wofür nutzen und was sie eingeben. Machen Sie klar, dass es um einen Überblick geht, nicht um Schuldige. Gesetzliche Pflichten, etwa Datenpannen zu melden, bleiben dabei bestehen.

Zweitens: klare Grenzen sofort, einen erlaubten Weg so bald wie möglich. Was nicht weiterlaufen darf, etwa Kunden- oder Gesundheitsdaten in privaten Konten, stoppen Sie gleich. Für die übrigen Fälle schaffen Sie zügig einen erlaubten Zugang. Beginnen Sie mit einem der gemeldeten Fälle, benennen Sie, wer zuständig ist, und legen Sie einen Termin für die erste Bilanz fest.

Drittens: einfache Regeln aufstellen. Teilen Sie Informationen in öffentlich, intern und vertraulich ein, und legen Sie fest, was wohin darf. Und alles, was an Kunden geht, liest vorher ein Mensch. Eine KI bekommt nie mehr Rechte als nötig, auch nicht beim Chef.

Viertens: die Leute schulen. Eine kurze Unterweisung: was KI kann, wo ihre Grenzen liegen, was nicht hineingehört. Notieren Sie Datum und Teilnehmer. Das ist zugleich Ihr Beleg für die Pflicht zur KI-Kompetenz, die seit Februar 2025 gilt.

Fünftens: den Betriebsrat früh einbeziehen, falls es einen gibt. Kann eine KI die Arbeitsleistung überwachen, bestimmt der Betriebsrat mit, auch wenn niemand das vorhat.

Das ist das Gerüst, nicht der ganze Bau. Welche Daten in welchen Dienst dürfen, welche Verträge dafür nötig sind und wie Sie das später belegen, hängt von Ihrem Betrieb ab. Genau dabei unterstützen wir.

Zum Mitnehmen

  • Schatten-KI ist verbreitet, gerade in kleinen Betrieben, und meist gut gemeint.
  • Riskant wird es bei Bildern, die täuschen, bei Daten, die das Haus verlassen, und bei Antworten, die niemand prüft.
  • Leitplanke statt Schranke: klare Grenzen für sensible Daten, ein erlaubter Weg, einfache Regeln und Schulung, geordnet eingeführt.

Ihr nächster Schritt

Fragen Sie in Ihrer nächsten Teambesprechung, bei welcher wiederkehrenden Aufgabe KI schon hilft. Da beginnt Ihr erster Fall. Schatten-KI kann so ein starker Hebel werden, um konkurrenzfähig zu bleiben: Ihre Leute haben den ersten Schritt schon gemacht. Sie gehen den zweiten.

Wenn Sie dabei Unterstützung möchten, schauen wir uns diesen ersten Fall gemeinsam an, mit klaren Regeln dafür, was in die KI darf, und mit einem Zugang, den Ihre Firma freigibt. Bei unserem eigenen KI-Arbeitsplatz sind wir diesen Weg selbst gegangen. Das erste Gespräch dauert zwanzig Minuten und ist kostenlos.

Dieser Beitrag steht für sich. Den rechtlichen Rahmen steckt die Serie „KI ordentlich einführen" ab.

Fakten auf einen Blick

Alle Zahlen und Rechtsgrundlagen zum Nachlesen. Die Hörfassung verweist hierher.

Die Nutzung ist schneller als die Ordnung

Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Sommer 2025, Anteil in Prozent1

  • Private KI-Nutzung bekannt oder vermutet42
  • Eigener KI-Zugang für Beschäftigte26
  • Regeln für den KI-Einsatz aufgestellt23

Die Befragungen

Unternehmen, Sommer 2025
604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten: private KI-Nutzung weit verbreitet 8 % (Vorjahr 4 %), Einzelfälle bekannt 17 % (Vorjahr 13 %), vermutet 17 %, zusammen 42 %; sicher ausgeschlossen 29 % (Vorjahr 37 %); Regeln aufgestellt 23 %, eigener KI-Zugang 26 %1
Beschäftigte, März und April 2026
knapp 5.000 Befragte: 29,1 % der beruflichen KI-Nutzenden verwenden Werkzeuge, die der Arbeitgeber nicht bereitgestellt hat; in Unternehmen unter 50 Beschäftigten 33,5 %, ab 250 Beschäftigten 25,5 %. Nicht bereitgestellt heißt nicht automatisch untersagt2
Aussagekraft
Beide Erhebungen beruhen auf Angaben, nicht auf gemessener Nutzung. Ob die Nutzung gestiegen ist oder besser wahrgenommen wird, lässt sich daraus nicht ablesen

Vorfälle und Kosten

Samsung, 2023
Ingenieure luden internen Quellcode in ChatGPT; der Konzern untersagte daraufhin generative KI auf Firmengeräten10
Geteilte Chats, 2025
rund 4.500 geteilte ChatGPT-Gespräche in der Google-Suche, auffindbar über eine optionale Teilen-Einstellung; die Funktion wurde am 31. Juli 2025 zurückgenommen11
Housefishing, 2026
Bericht über KI-geschönte Wohnungsfotos, u. a. ein Fall aus Irland, bei dem ein KI-Sofa die Treppe verdeckte9
Saarland
gemeldete Datenpannen beim Unabhängigen Datenschutzzentrum: 727 (2023), 885 (2024), 913 (2025); 63 Bußgeldverfahren 202513
Baden-Württemberg 2025
101 Bußgeldbescheide über zusammen 308.850 Euro, rechnerisch rund 3.060 Euro je Bescheid; u. a. ein Autohändler, dessen Ausweis- und Führerscheinkopien vom Müllwagen fielen14
Bayern
eigener KI-Beauftragter der Aufsicht, besonders für Rechtssicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen15
Erfundene Urteile
Amtsgericht Köln, 2. Juli 2025 (312 F 130/25), und Landgericht Frankfurt am Main, 25. September 2025 (2-13 S 56/24): Rügen wegen nicht existierender Fundstellen in anwaltlichen Schriftsätzen16, 17
Bußgeld wegen ChatGPT im Mittelstand
in Deutschland bisher kein öffentlich dokumentierter Fall gefunden (Stand 10. Oktober 2026)

Rechtsgrundlagen

Irreführung
§ 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: unwahre oder täuschende Angaben über wesentliche Merkmale8
Kennzeichnung
Artikel 50 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 3 Nummer 60 der KI-Verordnung: Offenlegung bei KI-erzeugten oder -veränderten Bildern, die realen Personen, Gegenständen oder Orten ähneln und echt wirken; anwendbar seit 2. August 2026. Ob eine Aufräum-Retusche darunter fällt, ist nicht geklärt3, 4
KI-Kompetenz
Artikel 4 der KI-Verordnung, anwendbar seit 2. Februar 2025; seit 27. Juli 2026 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Maßnahmen, die die KI-Kompetenz fördern3, 4
Private Konten
ChatGPT Free, Plus und Pro im persönlichen Bereich: Datenfreigabe für das Modelltraining standardmäßig an, abschaltbar unter Einstellungen, Datenkontrollen; ChatGPT Business, Enterprise, Edu und API: nach Angabe des Anbieters standardmäßig kein Training12
Datenschutz
Rechtsgrundlage nach Artikel 6; Gesundheitsdaten als besondere Kategorie nach Artikel 9; Verarbeitung durch Dienstleister nur mit Vertrag nach Artikel 28; Verzeichnis nach Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung5
Geschäftsgeheimnisse
Schutz nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen, § 2 Nummer 1 Geschäftsgeheimnisgesetz6
Mitbestimmung
§ 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz: technische Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind7
Quellen
  1. Bitkom: Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI. Presseinformation vom 21. Oktober 2025. Repräsentative telefonische Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Erhebung in den Kalenderwochen 27 bis 32 des Jahres 2025 - bitkom.org
  2. Barbara Engels, Andrea Hammermann (IW Köln): Schatten-KI. Beschäftigte sind schneller als ihre Betriebe. Studie vom 19. September 2026. Beschäftigtenbefragung März und April 2026, knapp 5.000 Befragte - iwkoeln.de
  3. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 3 Nummer 60 - Deepfake; Artikel 4 - KI-Kompetenz, anwendbar seit dem 2. Februar 2025; Artikel 50 - Transparenzpflichten - eur-lex.europa.eu
  4. Verordnung (EU) 2026/1744 (sogenannter Omnibus) zur Änderung der KI-Verordnung, in Kraft seit dem 27. Juli 2026: Artikel 4 und Fristen für Hochrisiko-Systeme - eur-lex.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 6, 9, 28 und 30 - eur-lex.europa.eu
  6. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), § 2 - Begriffsbestimmungen - gesetze-im-internet.de
  7. Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Absatz 1 Nummer 6 - Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen - gesetze-im-internet.de
  8. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5 - Irreführende geschäftliche Handlungen - gesetze-im-internet.de
  9. Euronews: Housefishing im Immobilienmarkt, 25. September 2026 - de.euronews.com
  10. CNBC: Samsung bans use of AI like ChatGPT for staff after misuse of chatbot, 2. Mai 2023 - cnbc.com
  11. t3n: Geteilte ChatGPT-Chats im Google-Index, OpenAI beendet das Experiment, 2025 - t3n.de
  12. OpenAI Hilfe: What if I want to keep my history on but disable model training? (abgerufen am 10. Oktober 2026) - help.openai.com
  13. Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland: 34. Tätigkeitsbericht 2025, Meldungen von Datenschutzverletzungen und Bußgeldverfahren - datenschutz.saarland.de
  14. Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg: Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025, Kapitel 6 (Bußgeldverfahren) - baden-wuerttemberg.datenschutz.de
  15. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: 14. Tätigkeitsbericht 2024, Kapitel 1 (KI-Beauftragter) - lda.bayern.de
  16. beck-aktuell: AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025 (312 F 130/25), KI-Schriftsatz mit erfundenen Fundstellen, 8. Juli 2025 - beck-aktuell.de
  17. beck-aktuell: LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. September 2025 (2-13 S 56/24), halluzinierte Fundstellen, 26. September 2025 - beck-aktuell.de

Dieser Beitrag erschien am 25. August 2026 und gibt den Rechtsstand vom 7. Oktober 2026 wieder; an diesem Tag wurde er geprüft und aktualisiert. Am 10. Oktober 2026 wurde die Darstellung überarbeitet, die Zahlen stehen seitdem im Faktenblock. Er gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir haben Inhalte und Quellen sorgfältig geprüft, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität; maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Für die verbindliche Bewertung Ihrer Vorhaben ziehen Sie bitte eine Kanzlei hinzu.

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